Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp
Alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern sind gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Einrichtung einer internen Hinweisgeber Meldestelle verpflichtet. Dies lässt sich einfach und effizient durch die Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp umsetzen. Mit vielen Vorteilen - gerade für mittelständische Arbeitgeber:
- Wir wickeln für Sie das komplette Hinweisverfahren ab. Sie sparen Zeit, Geld und vermeiden interne Konflikte
- Keine Interessenskonflikte, weil Geschäftsleitung und Führungskräfte im Unternehmen keine Mitarbeiter der internen Meldestelle sein dürfen
- Erfüllen der Fachkunde-Anforderungen, da hgp von erfahrenen Datenschutzbeauftragten geführt wird
- Keine IT-Aufrüstung, da wir alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen
- Sie erfüllen einfach, kostengünstig und schnell alle gesetzlichen Anforderungen
Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp
Alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern sind gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Einrichtung einer internen Hinweisgeber Meldestelle verpflichtet. Dies lässt sich einfach und effizient durch die Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp umsetzen. Mit vielen Vorteilen - gerade für mittelständische Arbeitgeber:
- Wir wickeln für Sie das komplette Hinweisverfahren ab. Sie sparen Zeit, Geld und vermeiden interne Konflikte
- Keine Interessenskonflikte, weil Geschäftsleitung und Führungskräfte im Unternehmen keine Mitarbeiter der internen Meldestelle sein dürfen
- Erfüllen der Fachkunde-Anforderungen, da hgp von erfahrenen Datenschutzbeauftragten geführt wird
- Keine IT-Aufrüstung, da wir alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen
- Einfache und schnelle Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen