Logo hgp Hinweisgeberportal Mittelstand
Telefonischer Meldekanal
Schriftlicher Meldekanal

Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp


Alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern sind gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Einrichtung einer internen Hinweisgeber Meldestelle verpflichtet. Dies lässt sich einfach und effizient durch die Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp umsetzen. Mit vielen Vorteilen - gerade für mittelständische Arbeitgeber:

  • Wir wickeln für Sie das komplette Hinweisverfahren ab. Sie sparen Zeit, Geld und vermeiden interne Konflikte
  • Keine Interessenskonflikte, weil Geschäftsleitung und Führungskräfte im Unternehmen keine Mitarbeiter der internen Meldestelle sein dürfen
  • Erfüllen der Fachkunde-Anforderungen, da hgp von erfahrenen Datenschutzbeauftragten geführt wird
  • Keine IT-Aufrüstung, da wir alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen
  • Sie erfüllen einfach, kostengünstig und schnell alle gesetzlichen Anforderungen

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Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp

Alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern sind gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Einrichtung einer internen Hinweisgeber Meldestelle verpflichtet. Dies lässt sich einfach und effizient durch die Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp umsetzen. Mit vielen Vorteilen - gerade für mittelständische Arbeitgeber:

  • Wir wickeln für Sie das komplette Hinweisverfahren ab. Sie sparen Zeit, Geld und vermeiden interne Konflikte
  • Keine Interessenskonflikte, weil Geschäftsleitung und Führungskräfte im Unternehmen keine Mitarbeiter der internen Meldestelle sein dürfen
  • Erfüllen der Fachkunde-Anforderungen, da hgp von erfahrenen Datenschutzbeauftragten geführt wird
  • Keine IT-Aufrüstung, da wir alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen
  • Einfache und schnelle Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen


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Die Teamleitung

Langjährige Erfahrung, hohe Fachkompetenz,
zuverlässig, persönlich, menschlich

Dipl.-Ing. Jörg Hagen

Dipl.-Ing. Jörg Hagen

Fachgremium Hinweise
Externer Datenschutzbeauftragter
Jhcon Datenschutzberatung

Wolfgang Homann

Wolfgang Homann

Fachgremium Hinweise
Externer Datenschutzbeauftragter
bbcom secure Deutschland gmbh

Dipl.-Ing. Michael Huhn

Dipl.-Ing. Michael Huhn

Fachgremium Hinweise
Externer Datenschutzbeauftragter
Jhcon Datenschutzberatung

Glaubwürdige Meldestelle

  • Ein glaubwürdiges Hinweisgebersystem sorgt dafür, dass Hinweise nicht bevorzugt an Behörden oder die Öffentlichkeit gelangen, wodurch Reputationsrisiken und Haftungsrisiken für das Unternehmen reduziert werden.

  • Daher ist es wichtig, die eigene interne Meldestelle glaubwürdig, anwenderfreundlich und neutral zu gestalten, damit Hinweisgeber Vertrauen in ein ordnungsgemäßes Hinweisverfahren haben.

  • Es ist im Eigeninteresse eines Unternehmens, Kenntnis von Missständen zu erlangen und mögliche Verstöße im Unternehmen selbst aufzudecken und abzustellen.

  • Externe Hinweisstellen bei Anwaltskanzleien können ggf. bei Hinweisgebern Befürchtungen einer nicht gewollten Eskalation auslösen.

  • Viele Hinweisgeber möchten dabei ihrem Arbeitgeber juristisch nicht schaden, sondern nur ohne persönliche Folgen auf Missstände hinweisen.

  • Externe Datenschutzbeauftragte haben bei Mitarbeitern eine hohe Glaubwürdigkeit und eine bewährte Vertrauensstellung.

Datenschutzbeauftragte haben im Unternehmen eine bewährte Vertrauensstellung

Wir sind erfahren im Umgang mit sensiblen internen Prozessen und Partner des Mittelstands.

Das HinSchG Internet Meldeportal
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Individuelles Internetportal und telefonische Hotline


Jeder Auftraggeber erhält für sich ein eigenes professionelles und für einen Hinweisgeber leicht zu bedienendes Hinweisportal unter einer eigenen firmenbezogenen Internet-Adresse.

Jeder Whistleblower kann sich später jederzeit mit seiner zufallsbezogenen Kennnummer und seinem persönlichen Passwort wieder in seinen Hinweis einloggen und mit uns als Hinweisstelle kommunizieren. Dies gilt auch für anonym abgegebene Hinweise.

Das HinSchG Internet Meldeportal
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Leistungsstarker Internet-Meldekanal


Jeder Auftraggeber erhält ein eigenes professionelles und leicht zu bedienendes Hinweisportal unter einer eigenen Internet-Adresse.

Ein Hinweisgeber kann sich später jederzeit mit seiner zufallsbezogenen Kennnummer und seinem persönlichen Passwort wieder in seinen Hinweis einloggen und mit uns als Hinweisstelle kommunizieren. Dies gilt auch für anonym abgegebene Hinweise.

Wir kümmern uns für Sie um alle Abläufe im Hinweisverfahren

Wir stellen alle Meldekanäle zur Verfügung
Wir stellen alle Meldekanäle zur Verfügung
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Meldekanäle

Meldekanäle

Wir stellen Ihnen gemäß §16 HinSchG schriftliche, mündliche und persönliche Meldekanäle zur Verfügung, die alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen.

Wir stellen Ihnen gemäß §16 HinSchG schriftliche, mündliche und persönliche Meldekanäle zur Verfügung, die alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen.

Wir führen das HinSchG Verfahren
Wir führen das HinSchG Verfahren
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Verfahren

Verfahren

Wir führen für Sie gemäß §17 HinSchG das Verfahren einer internen Meldestelle durch.

Wir bestätigen dem Hinweisgeber den Eingang, halten mit ihm Kontakt, prüfen die Stichhaltigkeit der Meldung, ersuchen den Hinweisgeber ggf. um weitere Informationen und empfehlen die Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen.

Wir führen für Sie gemäß §17 HinSchG das Verfahren einer internen Meldestelle durch.

Wir bestätigen dem Hinweisgeber den Eingang, halten mit ihm Kontakt, prüfen die Stichhaltigkeit der Meldung, ersuchen den Hinweisgeber ggf. um weitere Informationen und empfehlen die Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen.

Jeder Hinweis wird analysiert und bewertet
Jeder Hinweis wird analysiert und bewertet
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Bewertung

Bewertung

Wir erstellen für Sie gemäß §18 HinSchG eine zusammenfassende Bewertung des Hinweises inkl. einer Bewertung der Stichhaltigkeit und Relevanz und empfehlen Ihnen die zu ergreifenden Folgemaßnahmen.

Wir erstellen für Sie gemäß §18 HinSchG eine zusammenfassende Bewertung des Hinweises inkl. einer Bewertung der Stichhaltigkeit und Relevanz und empfehlen Ihnen die zu ergreifenden Folgemaßnahmen.

Dokumentation nach dem HinSchG
Dokumentation nach dem HinSchG
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Dokumentation

Dokumentation

Wir führen gemäß §11 HinSchG die Dokumentation und das Archiv für alle bei uns verarbeiteten Informationen in einem Hinweisverfahren.

Wir führen gemäß §11 HinSchG die Dokumentation und das Archiv für alle bei uns verarbeiteten Informationen in einem Hinweisverfahren.

hgp minimiert Datenschutz Risiken
hgp minimiert Datenschutz Risiken

Datenschutz Risiken durch Auslagerung minimieren


Die Wahrung der Vertraulichkeit aller an einem Hinweisverfahren beteiligten Personen ist nicht nur gesetzlich im HinSchG verankert, sie erfordert auch in Verbindung mit den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO ein sehr sorgfältiges und umsichtiges Vorgehen. Als international erfahrene und langjährige externe Datenschutzbeauftragte stellen wir für Sie Datensicherheit und Idenditätsschutz auf professioneller Ebene sicher.

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Die Wahrung der Vertraulichkeit aller an einem Hinweisverfahren beteiligten Personen ist nicht nur gesetzlich im HinSchG verankert, sie erfordert auch in Verbindung mit den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO ein sehr sorgfältiges und umsichtiges Vorgehen. Als international erfahrene und langjährige externe Datenschutzbeauftragte stellen wir für Sie Datensicherheit und Idenditätsschutz auf professioneller Ebene sicher.

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