Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat zum 2. Juli 2023 in Kraft. Seit dem 17. Dezember 2023 sind nunmehr alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber verpflichtet. Dies lässt sich leicht durch eine Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp umsetzen. Mit vielen Vorteilen - gerade für mittelständische Arbeitgeber:
- Wir wickeln für Sie das komplette Hinweisverfahren ab. Sie sparen Zeit, Geld und vermeiden interne Konflikte
- Keine Interessenskonflikte, weil Geschäftsleitung und Führungskräfte im Unternehmen keine Mitarbeiter der internen Meldestelle sein dürfen
- Erfüllen der Fachkunde-Anforderungen, da hgp von erfahrenen Datenschutzbeauftragten geführt wird
- Keine IT-Aufrüstung, da wir alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen
- Sie erfüllen einfach, kostengünstig und schnell alle gesetzlichen Anforderungen
Auslagerung Ihrer Whistleblower Hinweisstelle an hgp
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 2 Juli 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeiter zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber. Eine Auslagerung Ihrer Meldestelle an hgp hat viele Vorteile:
- Wir wickeln für Sie das komplette Hinweisverfahren ab. Sie sparen Zeit, Geld und vermeiden interne Konflikte
- Keine Interessenskonflikte, weil Geschäftsleitung und Führungskräfte im Unternehmen keine Mitarbeiter der internen Meldestelle sein dürfen
- Erfüllen der Fachkunde-Anforderungen, da hgp von erfahrenen Datenschutzbeauftragten geführt wird
- Keine IT-Aufrüstung, da wir alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Anonymität und Prozesssicherheit erfüllen
- Einfache und schnelle Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen