

Wir übernehmen für Sie alle Funktionen einer internen Hinweisgeber-Meldestelle
Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt vor allem mittelständische Unternehmen und größere Handwerksbetriebe vor neue Herausforderungen. In der vom Bundestag beschlossenen Fassung sollen Whistleblower (Hinweisgeber), die Informationen über besser vor Sanktionen und Repressalien geschütz werden. Das HinSchG setzt eine verbindliche EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in das nationale Recht um.
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtet sind, eine interne Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigte gilt eine Übergangsfrist bis 17.12.2023.
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